Verfassungsklage gegen Hackerparagrafen abgewiesen
Verfasst: Fr 19. Jun 2009, 14:39
Der "Hackerparagraf" definiert seit zwei Jahren jede Beschäftigung mit Hacker-Tools als Straftat. Die aber gehört zur Grundausbildung, wenn es um IT-Sicherheit geht. Das Bundesverfassungsgericht wies nun eine Klage dagegen ab - stellte aber auch klar, unter welchen Bedingungen es Ausnahmen gibt.
Mehr könnt ihr unter diesem Link lesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1 ... 63,00.html
Quelle: spiegel.de
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